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Angaben gemäß § 5 TMG

etiketten-service Conzelmann KG

Zitterhofstraße 13
72461 Albstadt
Telefon: +49 7432 5698
Telefax: +49 7432 99167
E-Mail: info@etiketten-conzelmann.de
Internet: www.etiketten-conzelmann.de

Vertretungsberechtigter Gesellschafter (Komplementär)

Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Bernd-Joachim Conzelmann

Registergericht: Amtsgericht Albstadt
Registernummer: HRA 400 917

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz

DE 1448 38041

Haftungshinweis

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Allgemeine Geschäfts-Bedingungen der Firma Etiketten-Service Albstadt
Fassung Juni 2000

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unterliegen wie alle Lieferungen und Leistungen den folgenden Geschäftsbedingungen.
  2. Unsere Lieferungen sind in aller Regel kundenspezifische Anfertigungen. Die Vereinbarung über die zu liefernden Mengen schließt ein, dass der Käufer die Lieferung und Berechnung von Mehr- oder Mindermengen bis zu 10% der Bestellmenge, bei Kleinstmengen unter 500 Stück bis zu 20%, hinzunehmen hat.
  3. Preise
    1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Für auftragsspezifisch neu zu erstellende Druckwerkzeuge werden beim Erstauftrag einmalig Teilkosten in Rechnung gestellt. Druckwerkzeuge verbleiben im Eigentum der Druckerei und werden nicht ausgeliefert, sie sind anderweitig auch nicht verwendbar.
    2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
    3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag danach nicht erteilt wird. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z. B. per ISDN).
    4. Wir liefern ausschließlich ab Werk und versenden falls nichts anderes vereinbart ist per Paketdienst oder auf dem Postweg, gegen Berechnung der Transportkosten. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
  4. Zahlung:
    Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen mit 3% Skonto oder nach 30 Tagen rein netto. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur vor Ablauf des Zahlungsziels nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen, die Annahme kann ohne Begründung verweigert werden. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. In Zahlungsverzug gekommene Beträge werden mit Zinsen belastet die 7% über dem jeweiligen Basiszinssatz liegen, der gemäss dem Diskontsatzüberleitungsgesetz von der deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Wir behalten uns vor, von unbekannten Kunden, oder sich mit früheren Lieferungen in Zahlungsverzug befindlichen Kunden, Vorauskasse oder unter Fortfall des Zahlungszieles Barzahlung vor Ablieferung der Ware zu verlangen.
  5. Eigentumsvorbehalt:
    1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Kommt der Käufer mit der Erfüllung einer durch den Eigentumsvorbehalt gesicherten Verbindlichkeit ganz oder teilweise in Verzug, oder verschlechtern sich seine Vermögenverhältnisse wesentlich, so kann der Verkäufer aufgrund des Eigentumsvorbehalts die Herausgabe der Ware verlangen, ohne zuvor nach § 455 BGB den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären oder nach § 326 BGB eine Frist zur Erfüllung der Zahlungspflicht setzen zu müssen. Der Bestand des Vertrages und die Verpflichtungen des Käufers bleiben von einem solchen Herausgabeverlangen unberührt.
    2. Die nachfolgende Regelung gilt nur im kaufmännischen Verkehr: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
    3. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
  6. Höhere Gewalt, Streik, Rohstoffmangel oder nachweisbare Betriebsstörungen entbinden uns von der Lieferverpflichtung; Schadensersatzansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
  7. Sind wir im Lieferverzug, so muß der Käufer eine wenigstens 2-wöchige Nachlieferungsfirst bewilligen. Eine Nachlieferungsfrist kann der Käufer erst nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist stellen, sie ist schriftlich einzureichen. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.
  8. Beanstandungen müssen innerhalb 8 Tagen nach Lieferung vorgebracht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Ware vor der Ver-arbeitung auf Richtigkeit zu prüfen, für nach der Verarbeitung festgestellte Fehler, auch wenn sie durch uns verschuldet sind, ist Regress aus-geschlossen. Handelsübliche Abweichungen der Qualität, Ausrüstung oder geringfügige Farbabweichungen können nicht beanstandet werden. Bei berechtigten Reklamationen die auf Fabrikationsfehler zurückgehen wird die beanstandete Ware zurückgenommen und kostenlos Ersatz geliefert oder Gutschrift erteilt, aber nur solange unsere Ware noch nicht verarbeitet ist. Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art, insbesondere mittelbare bezw. Folgeschäden sowie Ersatz eines eventuellen Verzugsschadens sind ausgeschlossen. Etiketten mit Haftklebe- oder Aufbügelbeschichtung sind weder waschfest noch reinigungsbeständig.
  9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozessen der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  10. Im Falle rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestandteile dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Punkte nicht ausgeschlossen.